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In Fahrzeuge eingebaute Flüssiggasanlagen, gleich ob in Wohnwagen, Wohnmobilen oder Booten, müssen von einem zugelassenen Sachkundigen überprüft werden. Diese Prüfung ist vor der Erstinbetriebnahme, nach jeder Änderung und danach alle 2 Jahre vorgeschrieben. Bei Caravans und Reisemobilen werden Sie spätestens beim nächsten „TÜV“ darauf hingewiesen. Da es bei Booten, mit Ausnahme auf dem Bodensee und einigen bayerischen Seen keine turnusmäßigen Prüfungen gibt, sind Sie als Eigner verpflichtet sich um die Überprüfung zu bemühen.
Liegeplatzbetreiber, die Wasserschutzpolizei und vor allem die Versicherungen verlangen spätestens im Schadensfall den Prüfnachweis.
Diese „etwas strengen“ Worte sollen Sie nicht in Angst und Schrecken versetzen. Gas an Bord ist eine zuverlässige, bequeme und sichere Energiequelle. Die vielfach anzutreffenden Petroleum- und Spiritusgeräte und die damit verbundenen Lagerungen der Brennstoffe sind in manchen Fällen als gefährlicher anzusehen.
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